Gemeinde Kals am Gro�glockner


Tirol Zuschuss 2023

 


AntragstellerInnen, denen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausbezahlt wurde bzw. ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk auf der Zustimmungserklärung anzukreuzen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt. 

pdfRichtlinie_Wohnkostenzuschuss_2023.pdf

pdfAntragsformular_WKZ_2023.pdf

pdfRichtlinie_Heizkostenzuschuss_2023.pdf

pdfAntragsformular_HKZ_WKZ_2023.pdf

pdfFolgeantrag_HKZ_WKZ_2023.pdf

 

 

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