AntragstellerInnen, denen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausbezahlt wurde bzw. ihnen dieser im Rahmen der laufenden Antragsfrist bis 31. März noch bewilligt wird, bekommen einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk auf der Zustimmungserklärung anzukreuzen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch BezieherInnen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.
Richtlinie_Wohnkostenzuschuss_2023.pdf
Richtlinie_Heizkostenzuschuss_2023.pdf
Antragsformular_HKZ_WKZ_2023.pdf