Gemeinde Kals am Gro�glockner


Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren

Ab sofort kann ein Volksbegehren mit der Bezeichnung "Gentechnik klar Kennzeichen" durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.


Ab sofort kann ein Volksbegehren mit der Bezeichnung "Gentechnik klar Kennzeichen" durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, Gesetze zu erlassen
und alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass jede Form der
Gentechnik in Lebensmitteln (auch genomeditierte Produkte) verpflichtend
und gut erkennbar gekennzeichnet wird durch: 1. Klare Kennzeichnungspflicht
aller Lebensmittel. 2. Tiere, die gentechnisch verändertes Futter erhalten
haben, kennzeichnen. 3. Transparente Information. 4. Unabhängige
Überprüfung durch eine eigene Behörde.


Vorbemerkung:
Die Begründung eines Volksbegehrens ist gem. §3 (7) 1 Volksbegehrenge-
setz erst in einer späteren Phase des Verfahrens einzubringen. Im Sinne der
Transparenz und Klarheit wollen wir unsere Unterstützer und Unter-
stützerinnnen gleich von Beginn an über die Gründe für dieses Volksbe-
gehren informieren.


Begründung:
1) Warum ist das wichtig?
 Verbraucherschutz: Die Menschen haben ein Recht darauf zu wis-
sen, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.
 Gesundheitsrisiken: Langzeitfolgen gentechnischer Veränderungen
sind noch nicht ausreichend erforscht.
 Umweltrisiken: Unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Umwelt können
schwerwiegende Folgen haben.
 Informierte Entscheidungen: Nur durch transparente Kennzeichnung
können Verbraucher informierte Entscheidungen treffen.
2) Unsere Forderungen im Detail:
1. Klare Kennzeichnungspflicht: Alle Lebensmittel, die gentechnisch
verändert sind (alte und neue Gentechnik) oder Inhaltsstoffe enthalten,
die mit Hilfe von Gentechnik erzeugt wurden, müssen klar und gut sichtbar
gekennzeichnet werden.
2. Erweiterung der Kennzeichnung: Die Kennzeichnungspflicht soll auch
für tierische Produkte gelten, wenn die Tiere gentechnisch verändertes
Futter erhalten haben.
3. Transparente Information: Verbraucher sollen leicht verständliche und
zugängliche Informationen über die Art der gentechnischen
Veränderungen und deren potenzielle Auswirkungen erhalten.
4. Unabhängige Überprüfung: Es soll eine unabhängige Behörde
eingerichtet werden, die die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten
überwacht und sicherstellt, dass die Informationen korrekt und aktuell sind.


3) Bisher: Österreich hat sich 1997 im Gentechnik-Volksbegehren (Platz 2
unter den österreichischen Volksbegehren) klar für Gentechnikfreiheit
entschieden. 27 Jahre später, im Jahr 2024, steht dieser richtungsweisende
Entscheid unter massivem Druck. Mit der sogenannten „Neuen Gentechnik"
(Neue genomische Techniken/Verfahren: NGT; Genom-Editierung: GE) wird
versucht, gentechnisch veränderte Organismen gegen den Willen der
Bevölkerung in Österreich und der EU zu verbreiten.
In den letzten Jahren hat sich die Technologie der genetischen Veränderung
rasant entwickelt. Insbesondere die CRISPR/Cas-Technologie hat große
Fortschritte gemacht und findet zunehmend Anwendung in der Lebensmittel-
und Agrarindustrie.
Trotz der mutmaßlichen Vorteile bestehen erhebliche Risiken und
Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf Gesundheit
und Umwelt. Daher ist eine klare Kennzeichnung gentechnisch veränderter
Lebensmittel unerlässlich, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben,
informierte Entscheidungen zu treffen.


4) Hintergrund: Große Unternehmen versuchen, CRISPR/Cas als natürliche
und präzise Mutationstechnik zu verkaufen, um die Gentechnik-Kenn-
zeichnung zu umgehen. Doch die Risiken sind identisch mit der herkömm-
lichen Gentechnik: unvorhersehbare Mutationen, unerkannte Auswirkungen
auf Ökosysteme und die DNA anderer Lebewesen. CRISPR/Cas ist ein-
deutig eine Risikotechnologie und darf nicht leichtfertig eingesetzt werden.
Verbraucher haben ein Recht darauf zu wissen, ob Lebensmittel gen-
technisch verändert sind, um mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken zu
minimieren.


5) Aktueller Stand: Laut einer Studie im Auftrag des Handelsverbands Öster-
reich und GLOBAL 2000 sind 94 Prozent der Österreicherinnen und Öster-
reicher für eine Kennzeichnungspflicht: „Produkte aus der Neuen Gentechnik
müssen auch weiterhin direkt am Produkt als ,gentechnisch verändert'
gekennzeichnet werden!"
Quellenverweis: Studie „Consurner-Check zum Thema Neue Gentechnik" im Auftrag von Handelsverband
Österreich und GLOBAL 2000.
h.t.tp.s://w.w.w..handelsverband..at/presse/presseaussendungen/neue-gentechnik/ abgefragt am 28.05.2024


6) Kurzbeschreibung: Wir müssen über neue Gentechnik reden!
h.tt.ps://ww.w.youtube.com./watch?v=VRcuGkzJsCQ&ab_channel=GLOBAL2000 abgefragt
am 01.08.2024


7) Schlussfolgerung: Der Einsatz dieser Technologie schreitet voran, daher
fordern wir eine eindeutige Kennzeichnung aller Produkte, die direkt oder
indirekt (z.B. durch verwendete GE-Futtermittel) mit diesem Verfahren in
Kontakt standen. Nur so können Verbraucher informiert entscheiden und
mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken minimieren.


Unterstützen Sie das Volksbegehren: Setzen Sie ich für eine klare
Kennzeichnungspflicht ein und schützen Sie Ihre Gesundheit und die Umwelt.
Ihre Unterschrift zählt!


Weiterführende Informationen:
1) Risikotechnologie:
Gentechnik (alt und neu) zählt neben Atomenergie und -waffen,
Chemiewaffen und Nanotechnologie zu den Risikotechnologien.
Risikotechnologien benötigen eine komplexe und hochentwickelte
Infrastruktur von Wissenschaft, Industrie und Politik. Ohne die politische
Erlaubnis und die Zustimmung der Bevölkerung dürfen diese Technologien
nicht verbreitet werden.


Risiken neuer Technologien für die Gesundheit und die Umwelt lassen sich
nur durch die Erfahrung in deren Anwendung erkennen. Erst seit wenigen
Jahren werden Methoden zur Genomeditierung wie die sehr verbreitete
Methode CRISPR/Cas (seit 2012) verwendet. Die Anwendbarkeit dieser
Methoden in verschiedenen Organismen oder die Entwicklung neuer Pro-
dukte sind der Hauptfokus der Forschung. Nur ein Bruchteil des
Forschungsbudgets wird für Sicherheitsforschung oder
Nachweismethoden aufgewendet. Erfahrungen in der Anwendung in der
Landwirtschaft oder für die Lebensmittelproduktion und das Wissen über
mögliche unbeabsichtigte Effekte sind sehr eingeschränkt.
Bereits kleinste Veränderungen im Erbgut können negative
Auswirkungen (z.B. Krankheiten, Produktion von unerwünschten
Inhaltsstoffen) im gesamten Organismus verursachen.
Mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt können sich aber auch durch
die gentechnisch veränderte Pflanze mit ihrer neuen Eigenschaft ergeben.
Neue Stoffwechselprodukte, wie z.B. Öle, aber auch Allergene in einer Pflanze
können ein höheres Risiko für die Gesundheit darstellen.
Trocken- oder Frosttoleranz einer Ackerpflanze können ihr Anwendungs-
gebiet stark vergrößern bzw. ihre Überlebensfähigkeit erhöhen. In weiterer
Folge besteht ein höheres Risiko für die Umwelt durch das Vordringen von
Ackerpflanzen in natürliche Lebensräume.
Quellenverweis:
ht.t.ps://.emedien..arbeiterkammer.at/viewer/api/v1/records/AC04301967_2021_3/files/images/00000014.tif/ful
l.pdf?divID=LOG_0003 abgefragt am 05.06.2024


2) Risiko „Neue Gentechnik"
1. Ungewollte Effekte durch Stressfaktoren: Gentechnisch veränderte
Pflanzen mittels CRISPR/Cas-System können unter Stressfaktoren (wie
Trockenheit, schwankende Temperaturen oder Schädlinge) unerwartete
Reaktionen zeigen. Solche Effekte lassen sich im Vorfeld nicht planen und
kontrollieren, was ein erhebliches Risiko für die landwirtschaftliche Praxis
darstellt.
2. Off-Target Effekte: Diese betreffen Veränderungen an ungewollten
Bereichen der DNA, die zu unerwünschten Mutationen führen können.
Solche Mutationen können unerwartete und schädliche Eigenschaften in
den Organismen verursachen..
3. On-Target Effekte: Hierbei besteht die Gefahr, dass Teile der artfremden
DNA, die als Bauplan für die Gen-Schere (z.B. CAS) in die Zielzellen
eingeschleust werden, dauerhaft in das Erbgut eingebaut werden. Dies kann
zu unvorhergesehenen und potenziell schädlichen Effekten führen
4. Exon-Skipping: Diese unerwünschte Nebenwirkung kann dazu führen,
dass veränderte Genabschnitte falsch abgelesen werden, was zur Bildung
von Proteinen mit unerwünschten Strukturen und Eigenschaften führt. Das
obwohl die DNA-Zielsequenz scheinbar korrekt verändert wurde.
5. Auch wenn CRISPR/Cas relativ präzise DNA-Veränderungen ermöglicht,
darf präzise nicht mit sicher gleichgesetzt werden. Durch
Wechselwirkungen mit anderen Genen können sich beispielsweise die
Zusammensetzung der Inhaltsstoffe von Pflanzen verändern oder diese
anfälliger für Krankheiten werden. Betroffen können beispielsweise auch
die Interaktionen mit Bestäubern, Bodenorganismen (Mikrobiom der
Pflanzen) oder der Nahrungskette sein. Diese Auswirkungen sind zum
Teil schwer zu entdecken, weil es hier nicht ausreicht, nur die Struktur der
DNA zu untersuchen.
6. Langzeitstudien fehlen: Es gibt bisher keine Langzeitstudien, die die
Sicherheit und Auswirkungen der Neuen Gentechnik umfassend
untersuchen. Langzeitstudien sind notwendig, um mögliche Langzeiteffekte
auf Gesundheit und Umwelt zu verstehen.
7. Fehlende Kennzeichnung von Lebensmitteln wo genetisch
verändertes Futtermittel verwendet wurde. Verbraucherinnen und
Verbraucher können wegen fehlender Kennzeichnung nicht erkennen,
welche Lebensmittel oder Zutaten aus »neuer« Gentechnik erzeugt wurden.
Quellenverweis: h.ttp.s:/./fachstelle-gentechnik-umwelt.de/wp-content/uploadsC/RISPR Risiken.pdf abgefragt
am 10.06.2024


3) Kritik:
1. Unvorhersehbare Risiken: Die Ausbringung von Gentechnik-Pflanzen
birgt große Gefahr für Umwelt und Gesundheit. Es gibt keine
Langzeitstudien und die Wechselwirkungen mit Organismen in der Natur
sind nicht ausreichend erforscht., Wechselwirkungen mit Organismen in
der Natur sind nicht vorhersehbar, unerwartete biologische
Eigenschaften der GENTECHNIK-Pflanzen nicht bekannt).
2. Verletzung des Vorsorgeprinzips: Es bedeutet, keine Techniken zu
zulassen die bei unerwarteten unerwünschten Nebenwirkungen oder
unbeabsichtigten Wechselwirkungen nicht mehr rückgängig gemacht
werden können. Genau dies geschieht bei CRISPR/Cas-Freiland-
Auspflanzungen ohne strenge Sicherheitskontrollen und ohne
Langzeitstudien und -erfahrungen. Sind die GENTECHNIK-Pflanzen
einmal in Freilandversuchen auf den Feldern in der Natur, gibt es kein
zurück!
3. Keine Wahlmöglichkeiten für die Konsumenten: Ohne klare
Kennzeichnung haben Verbraucher keine Kontrolle über den Konsum
von Gentechnik-Produkten und können sich nicht bewusst gegen diese
entscheiden.dass
4. Beeinträchtigung von Biolandwirten: Biolandwirte, die strikt
gentechnikfrei arbeiten, können ihr Gentechnikfrei-Label nicht
aufrechterhalten, wenn Gentechnik-Pflanzen nicht klar gekennzeichnet
sind.
5. Die Welthungerproblematik wird durch GENTECHNIK-Pflanzen nicht
gelöst. Das Problem ist primär ein Verteilungsproblem, nicht eines der
Produktionsmenge.
6. Abhängigkeit von Großkonzernen: Landwirte könnten in eine
Abhängigkeit von großen Unternehmen geraten, die Gentechnik-
Saatgut patentieren und verkaufen. Dies führt zu hohen Kosten und
Abhängigkeiten, da jedes Jahr neues Saatgut gekauft werden muss
Insbesondere Bauern der armen Länder werden in noch größere
Abhängigkeiten getrieben (inklusive hoher Selbstmordraten
überschuldeter Bauern).
7. Erhöhter Pestizideinsatz: Bereits bei herkömmlicher Gentechnik hat
der Einsatz von Pestiziden zugenommen, entgegen den ursprünglichen
Versprechungen einer Reduktion.


4) Propaganda:
Unternehmen, die von der Entwicklung und Verbreitung von Gentechnik
profitieren, neigen dazu, die Risiken zu verharmlosen und den Nutzen zu
übertreiben. Dabei werden Alternativen oft ignoriert und mögliche Folgen des
Technikversagens verschwiegen oder heruntergespielt.
1. Übertreibung des Nutzens: Der potenzielle Nutzen von Gentechnik wird
übertrieben dargestellt, während Alternativen kaum Beachtung finden.
2. Verschweigen der Risiken: Laufende Risiken und mögliche Folgen im Fall
des Technikversagens werden verschwiegen oder als unbedeutend
dargestellt.
3. Fehlende Langzeitstudien: Ohne langfristige Studien und Erfahrungen
können die echten Risiken und Nebenwirkungen der Gentechnik nicht
vollständig erfasst werden.


5) Was können und sollen die wahlberechtigten Österreicher tun?
Das „Gentechnik klar Kennzeichnen" - Volksbegehren können alle öster-
reichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen über 16 Jahre einfach mittels
„ID-Austria" und in allen Gemeinden unterschreiben.
Siehe htt.ps.://w.ww.bmi.gv.at/411./ und mittels „ID-Austria"
h.ttp.s://citizen.bm.i.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger


6) Was soll der Bundes(verfassungs)gesetzgeber tun?
Unverzüglich möge der Nationalrat Bundes(verfassungs)gesetze zur
Umsetzung dieses Volksbegehrens und falls erforderlich auch die
Durchführung einer Volksabstimmung dazu beschließen.


Gentechnik-Kennzeichnung bringt Klarheit und Transparenz.

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