Volksbegehren „Einschränkung privates Feuerwerk.“
Der Bundes (verfassungs) gesetzgeber wird aufgefordert, umfangreiche
bundesgesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, das Pyrotechnikgesetz da-
hingehend zu ändern, den Verkauf und Verwendung von pyrotechnischen
Gegenständen ab Kategorie F2 durch Privatpersonen zu untersagen. Ein
ortsunabhängiges Feuerwerksverbot von privaten Personen hat zu erfol-
gen. Pyrotechnikgesetz 2010 Pyro TG (2010) 3. Hauptstück Besitz, Ver-
wendung und Überlassung.