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08. Oktober 2025
Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren
Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „Karenzbegehren“ durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.
Volksbegehren „Karenzbegehren“
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber wird aufgefordert, die Elternkarenz
auf 36 Monate zu erweitern, flexibel zwischen Elternteilen aufteilbar und
mit gesichertem Arbeitsplatzanspruch. Mindestens 18 Monate sollen mit
80% des letzten Nettoeinkommens vergütet werden. Die gesamte Dauer
ist voll in die Pensionszeit einzurechnen, sowie Kündigungsschutz bis 1
Jahr nach der Karenz, ein Recht auf Teilzeit-Karenz sowie eine jährliche
Inflationsanpassung der Beihilfen. Gleiche Leistungen für Selbstständige