Hilfsmittel für Barrierefreiheit

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Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Kals am Großglockner

Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Die Soziale Service Stelle Osttirol fungiert als psychosoziale Versorgungseinrichtung und ist ein Projekt von Rotem Kreuz, BH Lienz und dem Land Tirol. Sie informiert über Hilfsmöglichkeiten in schwierigen sozialen Lagen, ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. soziale.servicestelle@roteskreuz-osttirol.at

  • Gesundheitsberatung Land Tirol
    1450

KALSmobil

0664/38 81 255

Das KALSmobil fährt von Mo-Fr von 08:00 -12:00 und von 13:00 - 18:00 Uhr

Pfarramt Kals

0664/13 74 049

Das Pfarrbüro in Kals am Großglockner ist dienstags und donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Ärzte

Ordination Dr. Weger Kals

04876/22 145

Die Ordination im Kulturhaus in Kals ist geöffnet: Dienstag von 08:00 bis 11:00 Uhr Medikamentenbestellung auch per SMS an 0664/284 95 96 oder per Mail an doktorweger@gmail.com

Ordination Dr. Weger Huben

04872/838 27

Schule und Kindergarten

Schule / Bildungszentrum

04876/8210-61

Kindergarten / Bildungszentrum

04876/8210-51

Sozialsprengel

Sozialsprengel Defereggental-Kals

0664/1756 655

Weitere Einrichtungen und Institutionen

Gemeinde Kals am Großglockner

04876/8210

Tourismusinformation

050 21 25 40

Polizeiinspektion Matrei

059 133 723 4100

Raika

04876/8212

Lagerhaus Filiale in Kals, Ködnitz

04852/6655650

Lagerhaus Filiale in Kals/Ködnitz ist geöffnet am Mi und Sa von 09:00 - 12:00 Uhr

Gemeindebauhof

04876/8210-40
10. Juni 2025

Unterstützungserklärung für ein neues Volksbegehren

Ab sofort kann ein neues Volksbegehren mit der Bezeichnung „Nummerntafel für Fahrräder durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Volksbegehren „Nummerntafeln für Fahrräder“


Begründung:
In den letzten Jahren ist die Zahl der FahrradfahrerInnen in Österreich
stark gestiegen. Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv, da
Fahrräder einen wichtigen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilität und
zur Förderung der Gesundheit leisten. Doch mit der Zunahme des
Fahrradverkehrs steigt auch die Zahl der Unfälle und die Gefährdung von
FußgängerInnen, RadfahrerInnen und anderen
VerkehrsteilnehmerInnen. Hier sollen auch die Auto- und
MotorradfahrerInnen nicht ausgenommen werden, weiters ist eine
Gefährdung für die FahrerInnen von Autobussen und Straßenbahnen
nicht geringer geworden.
Insbesondere in städtischen Gebieten kommt es häufig zu
unsicheren Situationen, wenn RadfahrerInnen Verkehrsregeln
missachten, sich auf Gehwegen bewegen oder FußgängerInnen
gefährden, Vorrangregeln gegenüber AutofahrerInnen durch
rücksichtsloses Verhalten missachten. Eine Kennzeichenpflicht für
Fahrräder könnte hier eine entscheidende Rolle spielen, um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Verantwortlichkeit der
RadfahrerInnen zu stärken.
Ziele des Volksbegehrens:


  1. Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen
    insbesondere Kinder und ältere Personen: Eine
    Kennzeichenpflicht würde es ermöglichen, RadfahrerInnen,
    die sich nicht an Verkehrsregeln halten oder
    FußgängerInnen gefährden, zu identifizieren. Besonders
    auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder bei Verstößen
    gegen die Verkehrsregeln von RadfahrerInnen könnte eine
    Identifikation im Nachhinein zur Ahndung beitragen und
    somit das Verhalten der RadfahrerInnen positiv
    beeinflussen.

  2. Stärkung der Verantwortung der Radfahrerinnen: Durch
    die Kennzeichnung jedes Fahrrads wird der/die RadfahrerIn
    stärker in die Verantwortung genommen, sich an
    Verkehrsregeln zu halten, insbesondere Vorrangregeln und
    Geschwindigkeitsbegrenzungen. Das Bewusstsein, dass
    Verstöße nachvollzogen werden können, trägt dazu bei,
    dass sich RadfahrerInnen verantwortungsvoller im
    Straßenverkehr bewegen und insbesondere
    FußgängerInnen aber auch andere
    Verkehrsteilnehmerlnnen weniger gefährden.

  3. Förderung der Verhaltensänderung im Straßenverkehr:
    Eine Kennzeichenpflicht erhöht die Aufmerksamkeit und
    Sensibilität für das Thema Verkehrssicherheit. Wenn bei
    RadfahrerInnen das Bewusstsein geschaffen wird, dass ihr
    Verhalten leicht nachvollzogen und gesetzlich geahndet
    werden kann, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass sie sich
    an Verkehrsregeln halten.

  4. Sicherstellung einer besseren Unfallaufklärung: Im Falle
    von Unfällen zwischen RadfahrerInnen und anderen
    Verkehrsteilnehmerlnnen könnte das Kennzeichen dazu
    beitragen, den Vorfall schneller zu klären und die
    Verantwortlichkeiten zu bestimmen. Dies wäre insbesondere
    dann von Vorteil, wenn der/die Unfallverursacherln flüchtet
    oder nicht in der Lage ist, seine/ihre Identität preiszugeben.

  5. Langfristige Prävention: Mit der Einführung einer
    Kennzeichenpflicht könnte langfristig ein Bewusstsein für die
    Notwendigkeit entstehen, den Radverkehr besser zu
    regulieren und sicherer zu gestalten. Dies wäre ein Schritt hin
    zu einer sicheren und verantwortungsvollen Nutzung
    öffentlicher Räume für alle Verkehrsteilnehmer.
    Vorschlag zur Umsetzung:
    • Registrierung und Kennzeichnung: Alle Fahrräder, vor
    allem E-Fahrräder müssen bei einer zentralen Behörde
    registriert werden, ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen, und
    erhalten einen dauerhaft angebrachten, eindeutigen
    Identifikationscode
    • Kosten und Gebühren: Die Registrierung sollte zu einem
    geringen, einmaligen Betrag erfolgen, der lediglich die
    Verwaltungskosten abdeckt. Die Gebühr sollte sozial
    verträglich gestaltet werden.
    • Verwendung des Kennzeichens: Das Kennzeichen sollte an
    einem gut sichtbaren Ort am Fahrrad angebracht werden, z.
    B. am Rahmen oder an der Sattelstütze. Es sollte für
    Behörden, Polizistlnnen und andere zuständige Stellen leicht
    identifizierbar sein, um die Identifikation des Fahrrads im Falle
    eines Verstoßes oder Unfalls zu ermöglichen.
    Schlussfolgerung


Die Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder in Österreich
ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit auf unseren
Straßen zu erhöhen. Sie würde nicht nur die Verantwortung der
RadfahrerInnen stärken, sondern auch zur Sicherheit von
FußgängerInnen und anderen VerkehrsteilnehmerInnen beitragen.
Insbesondere in städtischen Gebieten, in denen der Verkehr dicht
und die Gefahr von Unfällen hoch ist, kann diese Maßnahme einen
wichtigen Beitrag zu einer sicheren und fairen Mobilität leisten.
Wir fordern daher den Bundes(verfassungs)gesetzgeber auf, die
Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder in Österreich
umzusetzen und die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu
ergreifen