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Unterstützungserklärung für zwei neue Volksbegehren
Ab sofort können zwei neue Volksbegehren mit der Bezeichnung „FRIEDENSPOLITIK statt KRIEG“ & "Kinderschutz jetzt!" durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Volksbegehren „FRIEDENSPOLITIK statt KRIEG“
Die Forderungen richten sich an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber:
1. Gesetzesantrag:
Im Artikel 9a Abs.2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) soll die
umfassende Landesverteidigung um die Verpflichtung zur aktiven
Friedenspolitik erweitert werden.
2. Anregung:
Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die
Sicherheit unseres Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives
politisches Handeln zu gewährleisten.
Davon umfasst sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie
Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen
oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.
Österreich setzt sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität
gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes 1955 weltweit für
den Frieden ein und beteiligt sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden
Programmen.
Volksbegehren „Kinderschutz jetzt!“
Kinder sind die schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Ihr
Wohl und Ihre Unversehrtheit müssen oberste Priorität haben. Leider
zeigen zahlreiche Fälle in jüngster Vergangenheit, dass unsere
derzeitigen Gesetze, Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen
nicht ausreichen, um Kinder wirksam vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung zu schützen.
Es ist unsere moralische und gesellschaftliche Pflicht, entschlossen gegen
Pädokriminalität vorzugehen und unsere Kinder bestmöglich zu schützen.
Unsere Forderungen:
- Lebenslanges Berufsverbot für verurteilte Sexualstraftäter im
Bereich Kinder- und Jugendarbeit
Wer Kinder missbraucht, darf nie wieder Zugang zu einem Beruf mit
Kontakt zu Minderjährigen haben – unabhängig von der Strafe oder
dem Zeitpunkt der Tat. - Zentraler Zugang zu erweiterten Strafregisterauszügen für alle
pädagogischen Einrichtungen
Bildungseinrichtungen, Vereine, Kirchen und Organisationen mit
Kinderkontakt müssen verpflichtend Zugang zu relevanten
Strafregisterinformationen erhalten. - Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch an Kindern
abschaffen
Viele Betroffene brauchen Jahre oder Jahrzehnte, um über den
Missbrauch zu sprechen. Das Recht, Anzeige zu erstatten, darf nicht
verjähren. - Stärkung der Prävention und Aufklärung in Schulen und
Kindergärten
Altersgerechte Aufklärung und Schulung von Kindern,
Pädagog:innen und Eltern über sexualisierte Gewalt und
Schutzmechanismen müssen flächendeckend erfolgen. - Finanzielle und personelle Aufstockung spezialisierter
Kinderschutzeinrichtungen
Einrichtungen wie Kinderschutzzentren und
Opferschutzeinrichtungen benötigen mehr Mittel, um
flächendeckende und schnelle Hilfe anbieten zu können. - Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für
Verdachtsmeldungen und Whistleblower-Schutz
Wer Missbrauch oder Missstände meldet, muss rechtlich geschützt
und ernst genommen werden – insbesondere in Fällen mit
strukturellem Missbrauch (z.B. in Institutionen). - Sonderkommission gegen Online-Kindesmissbrauch und
digitale Ausbeutung
Die digitale Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen muss
konsequent verfolgt werden. Es braucht spezialisierte
Ermittler:innen und internationale Zusammenarbeit.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge dementsprechend
beschließen, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor
sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu ergreifen.