Hilfsmittel für Barrierefreiheit

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Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Kals am Großglockner

Notruf- und Notfallnummern in Österreich

Die Soziale Service Stelle Osttirol fungiert als psychosoziale Versorgungseinrichtung und ist ein Projekt von Rotem Kreuz, BH Lienz und dem Land Tirol. Sie informiert über Hilfsmöglichkeiten in schwierigen sozialen Lagen, ist kostenlos und die Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. soziale.servicestelle@roteskreuz-osttirol.at

  • Gesundheitsberatung Land Tirol
    1450

KALSmobil

0664/38 81 255

Das KALSmobil fährt von Mo-Fr von 08:00 -12:00 und von 13:00 - 18:00 Uhr

Pfarramt Kals

0664/13 74 049

Das Pfarrbüro in Kals am Großglockner ist dienstags und donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr besetzt.

Ärzte

Ordination Dr. Weger Kals

04876/22 145

Die Ordination im Kulturhaus in Kals ist geöffnet: Dienstag von 08:00 bis 11:00 Uhr Medikamentenbestellung auch per SMS an 0664/284 95 96 oder per Mail an doktorweger@gmail.com

Ordination Dr. Weger Huben

04872/838 27

Schule und Kindergarten

Schule / Bildungszentrum

04876/8210-61

Kindergarten / Bildungszentrum

04876/8210-51

Sozialsprengel

Sozialsprengel Defereggental-Kals

0664/1756 655

Weitere Einrichtungen und Institutionen

Gemeinde Kals am Großglockner

04876/8210

Tourismusinformation

050 21 25 40

Polizeiinspektion Matrei

059 133 723 4100

Raika

04876/8212

Lagerhaus Filiale in Kals, Ködnitz

04852/6655650

Lagerhaus Filiale in Kals/Ködnitz ist geöffnet am Mi und Sa von 09:00 - 12:00 Uhr

Gemeindebauhof

04876/8210-40
26. Mai 2025

Unterstützungserklärung für zwei neue Volksbegehren

Ab sofort können zwei neue Volksbegehren mit der Bezeichnung „FRIEDENSPOLITIK statt KRIEG“ & "Kinderschutz jetzt!" durch die Abgabe einer Unterschrift im Gemeindeamt zu den Amtsstunden oder digital unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion unterstützt werden.

Volksbegehren „FRIEDENSPOLITIK statt KRIEG“


Die Forderungen richten sich an den Bundes(verfassungs)gesetzgeber:
1. Gesetzesantrag:
Im Artikel 9a Abs.2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) soll die
umfassende Landesverteidigung um die Verpflichtung zur aktiven
Friedenspolitik erweitert werden.
2. Anregung:
Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die
Sicherheit unseres Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives
politisches Handeln zu gewährleisten.
Davon umfasst sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie
Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen
oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.
Österreich setzt sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität
gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes 1955 weltweit für
den Frieden ein und beteiligt sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden
Programmen.

 

Volksbegehren „Kinderschutz jetzt!“


Kinder sind die schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Ihr
Wohl und Ihre Unversehrtheit müssen oberste Priorität haben. Leider
zeigen zahlreiche Fälle in jüngster Vergangenheit, dass unsere
derzeitigen Gesetze, Kontrollmechanismen und Präventionsmaßnahmen
nicht ausreichen, um Kinder wirksam vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung zu schützen.
Es ist unsere moralische und gesellschaftliche Pflicht, entschlossen gegen
Pädokriminalität vorzugehen und unsere Kinder bestmöglich zu schützen.
Unsere Forderungen:

  • Lebenslanges Berufsverbot für verurteilte Sexualstraftäter im
    Bereich Kinder- und Jugendarbeit
    Wer Kinder missbraucht, darf nie wieder Zugang zu einem Beruf mit
    Kontakt zu Minderjährigen haben – unabhängig von der Strafe oder
    dem Zeitpunkt der Tat.
  • Zentraler Zugang zu erweiterten Strafregisterauszügen für alle
    pädagogischen Einrichtungen
    Bildungseinrichtungen, Vereine, Kirchen und Organisationen mit
    Kinderkontakt müssen verpflichtend Zugang zu relevanten
    Strafregisterinformationen erhalten.
  • Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch an Kindern
    abschaffen
    Viele Betroffene brauchen Jahre oder Jahrzehnte, um über den
    Missbrauch zu sprechen. Das Recht, Anzeige zu erstatten, darf nicht
    verjähren.
  • Stärkung der Prävention und Aufklärung in Schulen und
    Kindergärten
    Altersgerechte Aufklärung und Schulung von Kindern,
    Pädagog:innen und Eltern über sexualisierte Gewalt und
    Schutzmechanismen müssen flächendeckend erfolgen.
  • Finanzielle und personelle Aufstockung spezialisierter
    Kinderschutzeinrichtungen
    Einrichtungen wie Kinderschutzzentren und
    Opferschutzeinrichtungen benötigen mehr Mittel, um
    flächendeckende und schnelle Hilfe anbieten zu können.
  • Schaffung einer unabhängigen Anlaufstelle für
    Verdachtsmeldungen und Whistleblower-Schutz
    Wer Missbrauch oder Missstände meldet, muss rechtlich geschützt
    und ernst genommen werden – insbesondere in Fällen mit
    strukturellem Missbrauch (z.B. in Institutionen).
  • Sonderkommission gegen Online-Kindesmissbrauch und
    digitale Ausbeutung
    Die digitale Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen muss
    konsequent verfolgt werden. Es braucht spezialisierte
    Ermittler:innen und internationale Zusammenarbeit.
    Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber möge dementsprechend
    beschließen, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor
    sexuellem Missbrauch und Ausbeutung zu ergreifen.