Gemeinde Kals am Gro�glockner


Tirol Zuschuss 2024

Der Tirol-Zuschuss (Heiz- und Wohnkostenzuschuss) kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.

pdfAntragsformular HKZ WKZ 2024.pdf

pdfFolgeantrag HKZ WKZ 2024.pdf

pdfRichtlinie Wohnkostenzuschuss 2024.pdf

pdfRichtlinie Heizkostenzuschuss 2024.pdf

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