Der Tirol-Zuschuss (Heiz- und Wohnkostenzuschuss) kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.
Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.
Antragsformular HKZ WKZ 2024.pdf
Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!