Der Tirol-Zuschuss (Heiz- und Wohnkostenzuschuss) kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.
Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.
Antragsformular HKZ WKZ 2024.pdf
Durch die mit 01.09.2023 in Kraft getretene Novelle der Tiroler Bauordnung wurden auch die Bestimmungen über die Errichtung und Änderung von Photovoltaik- und Solaranlagen geändert.
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Mit der Tiroler Wohnbauförderung in die Energieunabhängigkeit!
Im Gebäudebereich liegt neben dem Verkehr das größte Potenzial Energie einzusparen und unabhängig von Öl und Gas zu werden - das Land Tirol unterstützt dabei finanziell
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